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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Javidi, Mohammad
unbekannt,
StNr.:132 / 487 / 05579

Einkommensteuerbescheid 2025 vom 23.06.2026

08.07.2026 bis 23.07.2026 0871 8529 - 516