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Allgemeines

Personal

Personal in MAK303,85
Auszubildende46
Teilzeitquote (ohne Anwärter)39,9 %

Stand 01.01.2025

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Finanzamtsbezirk Landshut liegt im südwestlichen Teil des Regierungsbezirks Niederbayern an der Grenze zum Regierungsbezirk Oberbayern. Er umfasst grundsätzlich die Gebiete der Kreisfreien Stadt Landshut und des Landkreises Landshut. Seine Fläche umfasst damit 1.414 qkm.

Erweiterter Amtsbezirk

Die Bußgeld - und Strafsachenstelle des Finanzamts Landshut ist auch für die Bezirke der Finanzämter Dingolfing, Erding, Freising, Kelheim und Eggenfelden zuständig.

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Landshut ist überörtlich für ganz Niederbayern sowie für die oberbayerischen Finanzamtsbezirke Erding und Freising tätig.

Das Finanzamt Landshut ist außerdem zuständig für die Besteuerung der Körperschaften und die Betriebsprüfung der Betriebe im Landkreis Kelheim.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Einige steuerliche Angelegenheiten werden nicht von eigentlich zuständigen Finanzamt Landshut bearbeitet. Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

Grunderwerbsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Zwiesel .

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden .