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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

AnsprechpersonTelefon + Nebenstelle
ALS Klocek, Finanzamt Landshut0871 8529-594, Mobil: 0174 6975315
VB Lengfelder0871 8529-625, Mobil: 0162 2472333
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar