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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0871 8529 + Nebenstelle
132/100/00000 - 132/147/99999 A - Z Kapitalgesellschaften434
132/150/00000 - 132/185/99999 A - Z Personengesellschaften434
132/191/00000 - 132/191/99999 A - L Land- und Forstwirtschaft629
132/195/00000 - 132/195/99999 M - Z Land- und Forstwirtschaft629
132/200/00000 - 132/269/99999 A - SCHNEIDER M Veranlagungsstelle434
132/270/00000 - 132/296/99999 SCHNEIDER N - Z Veranlagungsstelle629
132/300/00000 - 132/786/99999 A - Z ÜVSt629
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar